Die D&O-Versicherung (Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) deckt die Kosten der Rechtsverteidigung sowohl im zivil- als auch im strafrechtlichen Bereich sowie einen eventuellen Schadenersatz, der im Rahmen einer Klage gegen einen leitenden Angestellten / eine Führungskraft aufgrund seiner Tätigkeit entsteht.
Versicherte Führungskräfte sind:
- sowohl rechtliche Führungskräfte und Organmitglieder als auch tatsächliche Führungskräfte, das heißt alle Arbeitnehmer, die Führungs- oder Aufsichtsfunktionen ausüben können.
Diese Führungskräfte können persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie gegen Gesetze und Vorschriften oder die Satzung der Gesellschaft verstoßen oder Managementfehler begehen. Managementfehler lösen in der Tat unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens die persönliche Haftung des Managers aus für begangene Handlungen, die den Interessen des Unternehmens entgegenstehen.
Die Garantien für Rechtsverteidigungskosten und Schadenersatz wurden erweitert auf die Deckung von Krisenmanagementkosten bei einer Klage, ein Coaching des Managers und vor allem die Wiederherstellung des Images durch spezialisierte Dienstleister.
Die Deckungsbeträge sind pro Versicherungsjahr ausgedrückt und stellen einen Höchstbetrag für die Leistungen des Versicherers dar. Die Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Verlusten infolge von rechtlichen Schritten gegen Sie, die aufgrund eines Fehlverhaltens im Rahmen Ihrer Funktionen eingeleitet werden, sowie allen Pflichtverletzungen, Fahrlässigkeit, Falschdarstellungen, Fehler und Unterlassungen.