Der Versicherungsnehmer muss Kosten für einen Produktrückruf aufwenden, um die Öffentlichkeit zu warnen sowie eine Produktrücknahme durchzuführen, wenn diese Produkte eine Gefahr von Sach- und/oder Personenschäden oder eine Funktionsstörung aufweisen.
Beispiele für Rückrufkosten sind:
- Warnung der Öffentlichkeit
- Identifizierung und Suche nach dem Produkt
- erste Notfallmaßnahmen, Maßnahmen zur Isolierung, zur Entnahme oder zum Transport, um das beanstandete Produkt zu isolieren
- Lagerkosten
- zusätzliche Arbeitskosten und Kosten von Gerätemiete
- Kosten der Produktvernichtung
Die Garantie „Produktrückrufkosten“ ist unerlässlich, wenn das verkaufte, hergestellte oder gelieferte Produkt ein allgemein verbreitetes Konsumgut ist. Wenn festgestellt oder vermutet wird, dass ein in Verkehr gebrachtes Konsumprodukt eine Gefahr für die Gesundheit oder die Sicherheit der Verbraucher aufweist, müssen diese Produkte auf Anordnung einer zuständigen Behörde oder auf freiwillige Initiative vom Markt genommen werden.